Tuesday, 14. May 2019 12:47 Uhr Alter: 5 yrs
Kategorie: Aktuelle Meldungen, Aktuelle Meldungen ZTI, Aktuelle Meldungen Arnsberg, Aktuelle Meldungen ZTI OWL

Parlamentarischer Abend der Gesundheitshandwerke

VDZI-PrÀsident Dominik Kruchen kritisiert die Duldung von Praxislaboren in Medizinischen Versorgungszentren und fordert pragmatische Lösungen bei der neuen Medizinprodukteverordnung


VDZI-PrÀsident Dominik Kruchen (Mitte) mit Dr. Thomas Gebhart (rechts), Parlamentarischer StaatssekretÀr im BMG, und Eberhard Schmidt, VizeprÀsident der Bundesinnung der Hörakustiker.

BERLIN, 13. Mai 2019. Am 8. Mai 2019 fand der fĂŒnfte Parlamentarische Abend der Arbeitsgemeinschaft Gesundheitshandwerke in Berlin statt, bei dem die gemeinsamen berufs- und gesundheitspolitischen Standpunkte in einem gemeinsamen Positionspapier vorgestellt wurden. Das Treffen fĂŒhrte wichtige Entscheidungsgeber aus Politik, Verwaltung und den Gesundheitshandwerken zusammen. Der PrĂ€sident des Verbandes Deutscher Zahntechniker-Innungen (VDZI), Dominik Kruchen, nahm mit seinen Vorstandsmitgliedern und GeneralsekretĂ€r Walter Winkler an der Veranstaltung teil. Hauptredner des Abends war der Parlamentarische StaatssekretĂ€r des Bundesministeriums fĂŒr Gesundheit (BMG) Dr. Thomas Gebhart. Hans Peter Wollseifer, PrĂ€sident des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks, begrĂŒĂŸte die GĂ€ste im „Haus des Deutschen Handwerks“.

In seinem Statement konzentrierte sich Kruchen auf die Herausforderungen der Umsetzung der neuen Medizinprodukteverordnung und auf die Entwicklung der zahnÀrztlichen Medizinischen Versorgungszentren (Z-MVZ).

PrĂ€sident Kruchen lobte dabei den konstruktiven Austausch mit dem Ministerium ĂŒber eine pragmatische Auslegung der neuen EuropĂ€ischen Verordnung ĂŒber Medizinprodukte (MDR). Er begrĂŒĂŸte die UnterstĂŒtzung des BMG, gerade die kleinen und mittleren Betriebe der Gesundheitshandwerke vor Überforderungen zu schĂŒtzen, wo immer das geht. Kruchen nannte dabei insbesondere die Anforderungen einer klinischen Bewertung und klinischen Nachbeobachtung, die bei Sonderanfertigungen von den Betrieben nicht zu leisten seien und auch fĂŒr den Patienten keinen Schutzeffekt hĂ€tten. „Auch muss dringend klargestellt werden, dass die CE-Kennzeichnung der seriellen Vorprodukte, die speziell zur Anfertigung von Sonderanfertigungen dienen, weiterhin mit einem CE-Zeichen versehen werden können“, betonte Kruchen.

Die grĂ¶ĂŸte strukturelle Herausforderung fĂŒr die Zahntechnik sind gemĂ€ĂŸ dem VDZI-PrĂ€sidenten aber die Z-MVZ. Die Kommerzialisierung der Zahnheilkunde sei damit komplett freigegeben. Gleichzeitig sei damit verbunden, dass der Begriff des Praxislabors rechtlich nun vollstĂ€ndig „entkernt“ wĂŒrde.

Laut Kruchen fehlt den Z-MVZ die berufs- und gebĂŒhrenrechtliche Grundlage fĂŒr das Betreiben eines eigenen Praxislabors: „Der Gesetzgeber muss sich mit der Aushöhlung der Freiberuflichkeit beschĂ€ftigen und hier fĂŒr die notwendige Klarheit sorgen. Die Gefahr ist real, dass niemand mehr hinter der TĂŒr eines MVZ die Einhaltung des geltenden Berufs- und GebĂŒhrenrechts nachprĂŒfen kann“, mahnte er. Die leistungsfĂ€higen zahntechnischen Meisterbetriebe seien im Zuge der Ausweitung der Z-MVZ, trotz ihrer hohen LeistungsfĂ€higkeit, die Opfer fehlender Rechtsklarheit und fehlender Rechtsdurchsetzung. Die Maßnahmen zur BeschrĂ€nkung von Z-MVZ, die mit dem TSVG erfolgt seien, lösten diese Problematik nicht.

Der Parlamentarische StaatssekretÀr Gebhart versicherte, dass das BMG in allen Fragen auch in Zukunft weiterhin mit den Gesundheitshandwerken im engen Dialog bleiben wird.